Zivilrechtliche Grundfragen von Bankgeheimnis, Bankauskunft und Persönlichkeitsschutz
Das Datenschutzrecht besteht neben dem zivilrechtlichen Schutz des Bankgeheimnisses. Aus 24 Datenschutzgesetz kann weder bei diesbezüglichen Verletzungen des Persönlichkeitsrechts, noch für eine Verpflichtung der Bank zur Geheimhaltung herangezogen werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht (149(1985)Nr.2, S.151-164)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 04.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.719 Bankgeheimnis
336.71 Banken 342.721 Datenschutz |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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