Zivilrechtliche Grundfragen von Bankgeheimnis, Bankauskunft und Persönlichkeitsschutz

Das Datenschutzrecht besteht neben dem zivilrechtlichen Schutz des Bankgeheimnisses. Aus 24 Datenschutzgesetz kann weder bei diesbezüglichen Verletzungen des Persönlichkeitsrechts, noch für eine Verpflichtung der Bank zur Geheimhaltung herangezogen werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht (149(1985)Nr.2, S.151-164)
VerfasserIn: Steindorff, Ernst
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 04.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.719 Bankgeheimnis
336.71 Banken
342.721 Datenschutz
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das Datenschutzrecht besteht neben dem zivilrechtlichen Schutz des Bankgeheimnisses. Aus 24 Datenschutzgesetz kann weder bei diesbezüglichen Verletzungen des Persönlichkeitsrechts, noch für eine Verpflichtung der Bank zur Geheimhaltung herangezogen werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog