Datenschutzrechtliche Aspekte der Bankauskunft
Als Erlaubnistatbestände für die Auskunft kommen in Betracht: 1. Formelle Einwilligung 2. Zur Wahrung berechtigter Belange eines Dritten 3. Gegenüber Geschäftskunden, gegenüber potentiellen Kreditgebern. Datenschutzrechtliche Erlaubnistatbestände heben das Bankgeheimnis nicht auf.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht (149(1985)Nr.2, S.179-196)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 04.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.719 Bankgeheimnis
347.72 Gesellschaftsrecht 342.721 Datenschutz 336.71 Banken 658.114.4 GesmbH 347.4 Vertragsrecht |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
---|---|---|---|
Ablageschlagwort: 336.719 Bankgeheimnis | Dokument Nr. D-015683 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |