Datenschutzrechtliche Aspekte der Bankauskunft

Als Erlaubnistatbestände für die Auskunft kommen in Betracht: 1. Formelle Einwilligung 2. Zur Wahrung berechtigter Belange eines Dritten 3. Gegenüber Geschäftskunden, gegenüber potentiellen Kreditgebern. Datenschutzrechtliche Erlaubnistatbestände heben das Bankgeheimnis nicht auf.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht (149(1985)Nr.2, S.179-196)
VerfasserIn: Zöllner, Wolfgang
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 04.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.719 Bankgeheimnis
347.72 Gesellschaftsrecht
342.721 Datenschutz
336.71 Banken
658.114.4 GesmbH
347.4 Vertragsrecht
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Als Erlaubnistatbestände für die Auskunft kommen in Betracht: 1. Formelle Einwilligung 2. Zur Wahrung berechtigter Belange eines Dritten 3. Gegenüber Geschäftskunden, gegenüber potentiellen Kreditgebern. Datenschutzrechtliche Erlaubnistatbestände heben das Bankgeheimnis nicht auf.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog