Interessenkollision bei der Ausübung betriebsverfassungsrechtlicher Beteiligungsrechte
Eine unmittelbare Betroffenheit, die von einer Organtätigkeit ausschliesst, liegt nur bei konkret-individuellen Regelungen vor. Bei derartigen Regelungen seitens des Arbeitgebers erfolgt der Ausschluss nur bei einem Mitbestimmungs-und Mitwirkungsrecht, nicht bei einem Informationsrecht. Das betroffe...
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Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht (15(1984)Nr.4, S.409-452)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 12.10.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Betriebsverfassung
331.152 Betriebsrat 35.081.74 Personalvertretung 331.15 Mitbestimmung 331.6 Invalidenanstellung 347.9 Prozessverfahren 342.721 Datenschutz 614.8-084 Unfallverhütung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Eine unmittelbare Betroffenheit, die von einer Organtätigkeit ausschliesst, liegt nur bei konkret-individuellen Regelungen vor. Bei derartigen Regelungen seitens des Arbeitgebers erfolgt der Ausschluss nur bei einem Mitbestimmungs-und Mitwirkungsrecht, nicht bei einem Informationsrecht. Das betroffene Betriebsratsmitglied ist von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |