Irrtumsaufechtung bei zeitwidriger Kündigung im Arbeitsverhältnis. Irrtumsanfechtung bei zeitwidriger Kündigung im Arbeitsverhältnis

Zusammenfassend zeigt sich, dass eine möglichst zeitgerechte Irrtumsanfechtung einer zeitwidrigen Kündigung, die in Form einer Anpassungserklärung zu erfolgen hat, geeignet ist, der Schadenersatzlösung viel von der Undifferenziertheit zu nehmen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (107(1985)Nr.3/4, S.82-92)
VerfasserIn: Holzer, Wolfgang
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 16.02.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
347.513 Schadenersatz
347.56 Haftpflicht, berufliche
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit Dokument Nr. D-015270 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage