Eigentum und Gesetzgebung in Österreich

Der VfGH verlangt hinreichende Bestimmtheit, des Enteignungszweckes, öffentliches Interesse und Sachlichkeit. Aufgrund dieser Grundsätze prüft der VfGH die Verfassungsmässigkeit von Gesetzen in Bezug auf das Staatsgrundgesetz und die MRK. Die Erkenntnisse über die Rückübereignung und über das Atomsp...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Grundrechte (11(1984)Nr.21/22, S.557-571)
VerfasserIn: Öhlinger, Theo
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 19.12.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:339.09 Eigentum
351.712.5 Enteignung
347.513 Schadenersatz
342.7 Grundrechte
341.231 Menschenrechtskonvention, internationale
351.777.51 Atomrecht
Region:Österreich
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