Freiheit durch Eingriffsabwehr - Rekonstruktion der klassischen Grundrechtsfunktion
Die Grundrechte werden auch als Abwehrrechte verstanden, da Eingriffe und Beschränkungen abgewehrt werden, die nicht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes statt finden. Der Staat kann die Freiheit der Bürger nur durch Gesetz beschränken.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Europäische Grundrechte (11(1984)Nr.17, S.457-468)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 31.10.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 35.07 Verwaltung, öffentliche
340.131 Rechtsstaat 342.7 Grundrechte 342.72/.73 Freiheit |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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