Der Anspruch auf Krankengeld nach Ende der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung

Der Krankengeldanspruch besteht nur, wenn die Arbeitsunfähigkeit während einer mit Krankengeld ausgestatteten Mitgliedschaft eintritt. Ausnahmsweise besteht ein Anspruch, wenn die Arbeitsunfähigkeit innerhalb von vier Wochen nach der Mitgliedschaft eintritt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Sozialgerichtsbarkeit (31(1984)Nr.6, S.229-243)
VerfasserIn: Peters, Karl
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 06.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.42 Krankenkassen
368.42 Krankenversicherung (SV)
368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV)
331.817 Krankenstand
34(091) Rechtsgeschichte
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 368.42 Krankenkassen Dokument Nr. D-013956 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage