Der Anspruch auf Krankengeld nach Ende der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung
Der Krankengeldanspruch besteht nur, wenn die Arbeitsunfähigkeit während einer mit Krankengeld ausgestatteten Mitgliedschaft eintritt. Ausnahmsweise besteht ein Anspruch, wenn die Arbeitsunfähigkeit innerhalb von vier Wochen nach der Mitgliedschaft eintritt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Sozialgerichtsbarkeit (31(1984)Nr.6, S.229-243)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 06.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.42 Krankenkassen
368.42 Krankenversicherung (SV) 368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV) 331.817 Krankenstand 34(091) Rechtsgeschichte |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 368.42 Krankenkassen | Dokument Nr. D-013956 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |