Die arbeitsrechtliche Bedeutung der christlichen Dienstgemeinschaft für die Arbeitsverhältnisse kirchlicher Mitarbeiter

Das Selbstbestimmungsrecht gestattet es den Kirchen, ihren Dienst nach dem bekenntnismässigen Verständnis zu regeln. Bei der Dienstgemeinschaft wird auf den spezifisch religiösen Zweck des Dienstes Bezug genommen. Bei den Verhaltensanforderungen muss man zwischen der Leistungstreuepflicht und der Lo...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht (15(1984)Nr.2, S.109-137)
VerfasserIn: Richardi, Reinhard
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 06.04.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
28 Kirchen, christliche
282 Kirche, römisch-katholische
658.114.8 Tendenzbetriebe
322 Kirchenpolitik
342.728 Koalitionsrecht
331.15 Betriebsverfassung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.116 Arbeitsverträge Dokument Nr. D-013954 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage