Technischer Fortschritt und Grundgesetz: Friedliche Nutzung der Atomenergie

Individuell-grundrechtliche Abwehransprüche sind auf das gegenüber anderen Technologien anerkannte Mass zu beschränken. Das Entscheidungsverfahren ist zu formalisieren.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Deutsches Verwaltungsblatt (98(1983)Nr.18, S.26-36)
VerfasserIn: Degenhart, Christoph
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 15.09.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:621.039 Atomenergie
621.311 Kernkraftwerke
351.777.51 Atomrecht
342.7 Grundrechte
342.7 Grundgesetz, Bonner
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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