Die Rechtsnatur des ärztlichen Behandlungsvertrages in Österreich

Der ärztliche Behandlungsvertrag wird als Werkvertrag aufgefasst. In der BRD wird dieser Vertrag als freier Dienstvertrag angesehen, wobei es auf die ärztliche Behandlung und nicht auf den Erfolg ankommt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (106(1984)Nr.3/4, S.72-83)
VerfasserIn: Völkl-Torggler, Sabine
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.02.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:614.23 Ärzte
323.329 Berufe, freie
347.4 Vertragsrecht
34.05 Rechtsvergleichung
347.56:614.25 Haftpflicht: Ärzte
331.116 Arbeitsverträge
347 Privatrecht
Region:Österreich
BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der ärztliche Behandlungsvertrag wird als Werkvertrag aufgefasst. In der BRD wird dieser Vertrag als freier Dienstvertrag angesehen, wobei es auf die ärztliche Behandlung und nicht auf den Erfolg ankommt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog