Kelsens Kritik an der Soziologie
'Die reine Rechtslehre ist von ihrem Programm und ihrem Anspruch her als eine polemische Alternative gegenüber einer soziologisch orientierten Rechtstheorie entwickelt worden'. Kelsens Kritik 'mündet im Nachweis, dass Soziologie als eigenständige Wissenschaft unmöglich und vor allem s...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie (69(1983)Nr.4, S.515-528)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 10.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Aktive/Passive Person: | Kelsen, Hans
Weber, Max |
Klassifikation: | 340.1 Rechtssoziologie
340.11 Rechtslehre, reine 340.12 Rechtsphilosophie 301 Soziologie 301.153 Normen (Soziologie) 321.01 Staatslehre 001.1 Wissenschaftstheorie |
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Zusammenfassung: | 'Die reine Rechtslehre ist von ihrem Programm und ihrem Anspruch her als eine polemische Alternative gegenüber einer soziologisch orientierten Rechtstheorie entwickelt worden'. Kelsens Kritik 'mündet im Nachweis, dass Soziologie als eigenständige Wissenschaft unmöglich und vor allem sinnlos ist'. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |