Kelsens Kritik an der Soziologie

'Die reine Rechtslehre ist von ihrem Programm und ihrem Anspruch her als eine polemische Alternative gegenüber einer soziologisch orientierten Rechtstheorie entwickelt worden'. Kelsens Kritik 'mündet im Nachweis, dass Soziologie als eigenständige Wissenschaft unmöglich und vor allem s...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie (69(1983)Nr.4, S.515-528)
VerfasserIn: Balog, Andreas
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Aktive/Passive Person:Kelsen, Hans
Weber, Max
Klassifikation:340.1 Rechtssoziologie
340.11 Rechtslehre, reine
340.12 Rechtsphilosophie
301 Soziologie
301.153 Normen (Soziologie)
321.01 Staatslehre
001.1 Wissenschaftstheorie
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Beschreibung
Zusammenfassung:'Die reine Rechtslehre ist von ihrem Programm und ihrem Anspruch her als eine polemische Alternative gegenüber einer soziologisch orientierten Rechtstheorie entwickelt worden'. Kelsens Kritik 'mündet im Nachweis, dass Soziologie als eigenständige Wissenschaft unmöglich und vor allem sinnlos ist'.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog