Die nichteheliche Lebensgemeinschaft im Zivilrecht

Die Rechtsprechung anerkennt die Lebensgemeinschaft nicht als Rechtsgemeinschaft, ausser es liegt eine besondere Vereinbarung vor. Ohne Vereinbarung besteht ein Anspruch auf Ausgleichszahlung nur dann, wenn eine Rechtsgemeinschaft bestand (z. B. Miteigentum). Jeder Partner behält aber bei unrechtmäs...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Juristische Wochenschrift (36(1983)Nr.19, S.1017-1026)
VerfasserIn: Diederichsen, Uwe
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 11.05.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.628 Lebensgemeinschaft
347.632 Kinder, uneheliche
347 Privatrecht
347.62 Eherecht
34.038 Rechtsprechung
347.4 Vertragsrecht
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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