Die nichteheliche Lebensgemeinschaft im Zivilrecht
Die Rechtsprechung anerkennt die Lebensgemeinschaft nicht als Rechtsgemeinschaft, ausser es liegt eine besondere Vereinbarung vor. Ohne Vereinbarung besteht ein Anspruch auf Ausgleichszahlung nur dann, wenn eine Rechtsgemeinschaft bestand (z. B. Miteigentum). Jeder Partner behält aber bei unrechtmäs...
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Veröffentlicht in: | Neue Juristische Wochenschrift (36(1983)Nr.19, S.1017-1026)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 11.05.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.628 Lebensgemeinschaft
347.632 Kinder, uneheliche 347 Privatrecht 347.62 Eherecht 34.038 Rechtsprechung 347.4 Vertragsrecht |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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