Unmöglichkeit und Annahmeverzug im Dienst-und Arbeitsvertrag
615 BGB gilt für Dienst-und Arbeitsverträge und regelt auch die Betriebsrisikofälle.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht (14(1983)Nr.1, S.1-29)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 03.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsverträge
331.11 Arbeitnehmer: Anstellung 331.614 Kurzarbeit 347 Privatrecht 338.93 Risiko: Betriebswirtschaft |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | 615 BGB gilt für Dienst-und Arbeitsverträge und regelt auch die Betriebsrisikofälle. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |