Unmöglichkeit und Annahmeverzug im Dienst-und Arbeitsvertrag

615 BGB gilt für Dienst-und Arbeitsverträge und regelt auch die Betriebsrisikofälle.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht (14(1983)Nr.1, S.1-29)
VerfasserIn: Rückert, Joachim
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 03.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
331.11 Arbeitnehmer: Anstellung
331.614 Kurzarbeit
347 Privatrecht
338.93 Risiko: Betriebswirtschaft
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:615 BGB gilt für Dienst-und Arbeitsverträge und regelt auch die Betriebsrisikofälle.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog