Tarifrente - eine unnötige Diskussion? : Vorruhestandsregelung

Unter der Tarifrente, auch Vorruhestandsregelung genannt, versteht man jene Arbeitszeitmodelle, welche eine Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit vor Erreichung des gesetzlichen Rentenalters unter Kürzung des Arbeitsentgeltes vorsehen. Hierzu zählt auch die Verkürzung der Lebensarbeitszeit b...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Arbeit und Sozialpolitik (37(1983)Nr.2, S.42-48)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 02.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Altersgrenze
368.43 Pensionsversicherung (SV)
331.81 Arbeitszeitverkürzung
331.13 Frühpension
331.116 Tarifverträge
331.61 Arbeitsplatzsicherung
331.6 Arbeitsmarktpolitik
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Unter der Tarifrente, auch Vorruhestandsregelung genannt, versteht man jene Arbeitszeitmodelle, welche eine Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit vor Erreichung des gesetzlichen Rentenalters unter Kürzung des Arbeitsentgeltes vorsehen. Hierzu zählt auch die Verkürzung der Lebensarbeitszeit bei gleichzeitiger Verringerung des Rentenbetrages. Als Tarifrente sind daher die Vorruhestandsmodelle zu bezeichnen, welche ausserhalb des Alterssicherungssystems liegen und diesem vorgeschaltet sind.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog