A propos de l'initiative pour l'egalite' des droits entre hommes ef femmes : Effect vertical ou effet horizontal?

Die Gerichte verlangen, dass die Arbeitsbedingungen den Verfassungsgrundsätzen entsprechen, bevor es zur Anrufung der Gerichte kommt. Es handelt sich weder um eine vertikale Rückwirkung des Grundsatzes der Rechtsgleichheit, noch um eine Drittwirkung, sondern um eine Rückwirkung der Verfassungsnorm a...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Rivista di diritto del lavoro Rednerdienst des ÖGB (20(1980)Nr.1-2, S.92-101)
VerfasserIn: Bernstein, Alexandre
Ort / Verlag / Datum:01.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:396.1 Frauen: Gleichberechtigung
342.722 Gleichheit: Grundrechte
342.72/.73 Freiheit
331.2 Löhne
331.2 Gehälter
342 Verfassungsrecht
Region:Frankreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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