A propos de l'initiative pour l'egalite' des droits entre hommes ef femmes : Effect vertical ou effet horizontal?
Die Gerichte verlangen, dass die Arbeitsbedingungen den Verfassungsgrundsätzen entsprechen, bevor es zur Anrufung der Gerichte kommt. Es handelt sich weder um eine vertikale Rückwirkung des Grundsatzes der Rechtsgleichheit, noch um eine Drittwirkung, sondern um eine Rückwirkung der Verfassungsnorm a...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Rivista di diritto del lavoro Rednerdienst des ÖGB (20(1980)Nr.1-2, S.92-101)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | 01.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 396.1 Frauen: Gleichberechtigung
342.722 Gleichheit: Grundrechte 342.72/.73 Freiheit 331.2 Löhne 331.2 Gehälter 342 Verfassungsrecht |
Region: | Frankreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Die Gerichte verlangen, dass die Arbeitsbedingungen den Verfassungsgrundsätzen entsprechen, bevor es zur Anrufung der Gerichte kommt. Es handelt sich weder um eine vertikale Rückwirkung des Grundsatzes der Rechtsgleichheit, noch um eine Drittwirkung, sondern um eine Rückwirkung der Verfassungsnorm auf die horizontale Ebene, auf die Beziehungen der Rechtssubjekte untereinander. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |