Erste Erfahrungen mit dem Deutschen Datenschutzgesetz im Öffentlichen Bereich
Die wünschenswerte Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes sollte die grundsätzlichen Ziele - Stärkung der Bürgerrechte, mehr Offenheit, strengere Zweckbindung, Verbot von Persönlichkeitsprofilen - deutlicher und in bürgerfreundlicher Sprache zum Ausdruck bringen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Wirtschaft und Recht (34(1982)Nr.1, S.71-85 (Themenheft:Datenschutz))
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Schweiz, 01.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.721 Datenschutz
342.721(047) Datenschutz: Auskünfte 35.07 Verwaltung, öffentliche 070.1:654.19 Massenmedien 342.721 Persönlichkeitsrecht |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 4 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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