Erste Erfahrungen mit dem Deutschen Datenschutzgesetz im Öffentlichen Bereich

Die wünschenswerte Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes sollte die grundsätzlichen Ziele - Stärkung der Bürgerrechte, mehr Offenheit, strengere Zweckbindung, Verbot von Persönlichkeitsprofilen - deutlicher und in bürgerfreundlicher Sprache zum Ausdruck bringen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wirtschaft und Recht (34(1982)Nr.1, S.71-85 (Themenheft:Datenschutz))
VerfasserIn: Bull, Hans-Peter
Ort / Verlag / Datum:Schweiz, 01.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.721 Datenschutz
342.721(047) Datenschutz: Auskünfte
35.07 Verwaltung, öffentliche
070.1:654.19 Massenmedien
342.721 Persönlichkeitsrecht
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 4 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die wünschenswerte Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes sollte die grundsätzlichen Ziele - Stärkung der Bürgerrechte, mehr Offenheit, strengere Zweckbindung, Verbot von Persönlichkeitsprofilen - deutlicher und in bürgerfreundlicher Sprache zum Ausdruck bringen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog