Ethnologie und Rechtsvergleichung

Die interkulturelle Rechtsvergleichung als Mittel zum systematischen Verstehen und Erklären unterschiedlicher gesellschaftlicher Verhältnisse erfordert eine Definition von Recht, die über die Normtypologische hinausgeht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie (67(1981)Nr.3, S.310-329)
VerfasserIn: Benda-Beckmann, Franz
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:34.05 Rechtsvergleichung
340.113 Rechtsordnung
340 Recht, allgemeines
39 Völkerkunde
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