Der Krankengeldanspruch bei Kurzarbeit

Neben dem Anspruch auf Kurzlohn und Kurzarbeitengeld besteht noch der Anspruch auf Krankengeld für die Dauer des Bezugs von Kurzlohn und Kurzarbeitengeld wird er durch 189 und 183 Abs.6 RVO, der zu diesem Zwecke erweitert worden ist, zum Ruhen gebracht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Ortskrankenkasse (63(1981)Nr.6, S.253-257)
VerfasserIn: Töns, Hans
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 15.03.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Entgeltsicherung
331.614 Kurzarbeit
331.216 Lohnfortzahlung
368.41 Unfallversicherung (SV)
368.42 Krankenversicherung (SV)
368.02 Versicherungsrecht
Region:BRD
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