Ist der Landesgesetzgeber nach Art.10 Abs.2 B-VG zuständig, ohne ausdrückliche Ermächtigung durch einfaches Bundesgesetz, Strafbestimmungen zu erlassen?
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristische Blätter (96.Jhg., Nr.17/18, 1974, S.459-467)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.1974 |
Erscheinungsjahr: | 1974 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342 Verfassungsrecht
351.79 Wasserrecht 342.55 Bundesländer: Kompetenzen |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
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Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |