"Rentiert" sich die Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge bei geringfügig entlohnter Beschäftigung?

Geringfügig Beschäftigte können sich von der Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Dann sind allerdings volle Beiträge zu diesem Versicherungszweig fällig und die muss der Beschäftigte aus eigenen Mitteln "aufstocken". Ob sich das "rentiert"...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für d. gesamte Familienrecht (47 (2000) Nr.12 S.715-718)
VerfasserIn: Schmidbauer, Wilhelm
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 15.06.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Beschäftigung, geringfügige
368.43 Pensionsversicherung (SV)
368.43 Pensionsversicherung (SV): Einkauf
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Geringfügig Beschäftigte können sich von der Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Dann sind allerdings volle Beiträge zu diesem Versicherungszweig fällig und die muss der Beschäftigte aus eigenen Mitteln "aufstocken". Ob sich das "rentiert" - dazu gibt die folgende Abhandlung einige Hinweise.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog