Meldepflicht für Anwälte?

Die Wiener Anwaltskammer bekräftigt ihre Kritik an der geplanten Änderung der Geldwäscherichtlinie, wonach Anwälte beim kleinsten Verdacht zur Meldung verpflichtet wären.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 21.06.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.719 Bankgeheimnis
343.53 Wirtschaftskriminalität
061.1:347.965 Rechtsanwaltskammer
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Wiener Anwaltskammer bekräftigt ihre Kritik an der geplanten Änderung der Geldwäscherichtlinie, wonach Anwälte beim kleinsten Verdacht zur Meldung verpflichtet wären.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog