Urheberrecht für das Internet : Einigung der EU-Mitgliedstaaten

Hart gerungen haben die Mitgliedstaaten vor allem um die Definition der Ausnahmen vom grundsätzlich garantierten Recht der Urheber, die Vervielfältigung oder die Wiedergabe ihrer Werke und Leistungen zu erlauben oder zu verbieten sowie die Verbreitung zu kontrollieren / Ein zweiter Streit betraf die...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Zürcher Zeitung
Ort / Verlag / Datum:Schweiz, 08.06.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.78 Urheberrecht
384 Telekommunikation
341.018 Gemeinschaftsrecht, Europäisches
Region:EU
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Hart gerungen haben die Mitgliedstaaten vor allem um die Definition der Ausnahmen vom grundsätzlich garantierten Recht der Urheber, die Vervielfältigung oder die Wiedergabe ihrer Werke und Leistungen zu erlauben oder zu verbieten sowie die Verbreitung zu kontrollieren / Ein zweiter Streit betraf die "gerechte" Entschädigung bei der Nutzung der Ausnahmemöglichkeiten. Laut dem erreichten Kompromiss kann in manchen Fällen der "Schaden" für die Urheber so gering sein, dass keine Entschädigungsverpflichtung entsteht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog