Insiderrichtlinie: Strengere staatliche Vorschriften sind nur zulässig, sofern sie allgemein gelten : EuGH Rs.C-28/99 v.3.5.2001, Verdonck
Befreiung bestimmter Personen von einer strengeren Regelung führt zur Unanwendbarkeit der strengeren Verbote gegenüber sämtlichen Personen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Europäisches Wirtschafts-& Steuerrecht (12 (2001) Nr.6 S.277-280.)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 01.06.2001 |
Erscheinungsjahr: | 2001 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 65.012.45 Unternehmensinformation
336.763 Aktie 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EU
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Befreiung bestimmter Personen von einer strengeren Regelung führt zur Unanwendbarkeit der strengeren Verbote gegenüber sämtlichen Personen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |