Zustimmungspflichtige Versetzung bei Arbeitszeitänderung unter Entfall von Nachtdiensten : OGH 9 Ob A 198/00h v.4.10.2000

...stellt eine Versetzung mit wesentlicher Verschlechterung der Arbeitsbedingungen dar und ist ohne vorherige Zustimmung des Betriebsrates auch dann rechtsunwirksam, wenn dieser ihr nachträglich zustimmt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 18.04.2001
Erscheinungsjahr:2001
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.126 Arbeitnehmer: Versetzung
331.021.812.2 Nachtarbeit
331.225 Lohnzulage
331.215.2 Lohnkürzung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.126 Arbeitnehmer: Versetzung Dokument Nr. A-977168 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage