Arbeiterkammergesetz 1992 : Selbstständiger Wirkungsbereich und Aufsichtsrecht des Bundesministers / VwGH 2000/11/0014 v.4.10.2000
Bei der Gewährung von Rechtsschutz handelt es sich um eine Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches der Arbeiterkammer, wobei zur Entscheidung darüber, ob im Einzelfall einem Mitglied Rechtsschutz zu gewähren ist, der Präsident der Arbeiterkammer zuständig ist. Eine ersatzweise Entscheidung durch...
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Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (51 (2001) Nr.2)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.04.2001 |
Erscheinungsjahr: | 2001 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 061.1:331 AK
34.03 Rechtsschutz |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Bei der Gewährung von Rechtsschutz handelt es sich um eine Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches der Arbeiterkammer, wobei zur Entscheidung darüber, ob im Einzelfall einem Mitglied Rechtsschutz zu gewähren ist, der Präsident der Arbeiterkammer zuständig ist. Eine ersatzweise Entscheidung durch den zuständigen Bundesminister in Angelegenheiten des Rechtsschutzes im Devolutionsweg ist ausgeschlossen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |