Arbeiterkammergesetz 1992 : Selbstständiger Wirkungsbereich und Aufsichtsrecht des Bundesministers / VwGH 2000/11/0014 v.4.10.2000

Bei der Gewährung von Rechtsschutz handelt es sich um eine Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches der Arbeiterkammer, wobei zur Entscheidung darüber, ob im Einzelfall einem Mitglied Rechtsschutz zu gewähren ist, der Präsident der Arbeiterkammer zuständig ist. Eine ersatzweise Entscheidung durch...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (51 (2001) Nr.2)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.04.2001
Erscheinungsjahr:2001
Sprache:Deutsch
Klassifikation:061.1:331 AK
34.03 Rechtsschutz
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bei der Gewährung von Rechtsschutz handelt es sich um eine Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches der Arbeiterkammer, wobei zur Entscheidung darüber, ob im Einzelfall einem Mitglied Rechtsschutz zu gewähren ist, der Präsident der Arbeiterkammer zuständig ist. Eine ersatzweise Entscheidung durch den zuständigen Bundesminister in Angelegenheiten des Rechtsschutzes im Devolutionsweg ist ausgeschlossen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog