Umgekehrte Versteigerung per Internet, Sonderveranstaltung : OLG München 6 U 2690/00 v.14.12.200, n.rk
Kommt der Kauf nicht mit dem Drücken des Buttons zustande, sondern wird hinterher ein normaler Kaufvertrag abgeschlossen, handelt es sich lediglich um eine Preisfindungsmassnahme, die für einen eventuellen Kauf als Werbemassnahme eingesetzt wird, nicht jedoch um eine unzulässige Sonderveranstaltung...
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Veröffentlicht in: | Verbraucher und Recht (16 (2001) Nr.4 S.156-159)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 01.04.2001 |
Erscheinungsjahr: | 2001 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.451.6 Auktion
384 Telekommunikation 347.451 Kaufvertrag 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Kommt der Kauf nicht mit dem Drücken des Buttons zustande, sondern wird hinterher ein normaler Kaufvertrag abgeschlossen, handelt es sich lediglich um eine Preisfindungsmassnahme, die für einen eventuellen Kauf als Werbemassnahme eingesetzt wird, nicht jedoch um eine unzulässige Sonderveranstaltung im Sinne des § 7 UWG. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |