Umgekehrte Versteigerung per Internet, Sonderveranstaltung : OLG München 6 U 2690/00 v.14.12.200, n.rk

Kommt der Kauf nicht mit dem Drücken des Buttons zustande, sondern wird hinterher ein normaler Kaufvertrag abgeschlossen, handelt es sich lediglich um eine Preisfindungsmassnahme, die für einen eventuellen Kauf als Werbemassnahme eingesetzt wird, nicht jedoch um eine unzulässige Sonderveranstaltung...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Verbraucher und Recht (16 (2001) Nr.4 S.156-159)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.04.2001
Erscheinungsjahr:2001
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.451.6 Auktion
384 Telekommunikation
347.451 Kaufvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Kommt der Kauf nicht mit dem Drücken des Buttons zustande, sondern wird hinterher ein normaler Kaufvertrag abgeschlossen, handelt es sich lediglich um eine Preisfindungsmassnahme, die für einen eventuellen Kauf als Werbemassnahme eingesetzt wird, nicht jedoch um eine unzulässige Sonderveranstaltung im Sinne des § 7 UWG.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog