Witwenpension und eigene Berufstätigkeit : OGH 10 Ob S 285/99f v.9.11.1999

Ist der Grund für die zwischen den Ehegatten getroffene Unterhaltsvereinbarung darin zu sehen, dass die Ehepartnerin infolge der Kindererziehung, der sie sich ausschliesslich widmete, über kein eigenes Einkommen verfügte, führt auch ein durch die spätere Aufnahme einer Erwerbstätigkeit eingetretenes...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr. Recht der Wirtschaft (19 (2001) Nr.3)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.03.2001
Erscheinungsjahr:2001
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.46 Witwenpension
331.116 Arbeitsverhältnis
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ist der Grund für die zwischen den Ehegatten getroffene Unterhaltsvereinbarung darin zu sehen, dass die Ehepartnerin infolge der Kindererziehung, der sie sich ausschliesslich widmete, über kein eigenes Einkommen verfügte, führt auch ein durch die spätere Aufnahme einer Erwerbstätigkeit eingetretenes Ruhen des Unterhaltsanspruches zu einem Verlust des Anspruchs auf Witwenpension nach § 258 Abs.4 ASVG.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog