Teilkündigung der Garagenbenützung : ASG Wien 32 Cga 226/99k v.10.10.2000, rk
Die Garagenplatzbenützung ist als Teil des Entgelts für die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft des Arbeitnehmers anzusehen und kann nicht durch Teilkündigung zur Auflösung gebracht werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 27.03.2001 |
Erscheinungsjahr: | 2001 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.23 Lohnform
331.116 Arbeitsvertrag 347.439 Vertragsauflösung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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