Teilkündigung der Garagenbenützung : ASG Wien 32 Cga 226/99k v.10.10.2000, rk

Die Garagenplatzbenützung ist als Teil des Entgelts für die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft des Arbeitnehmers anzusehen und kann nicht durch Teilkündigung zur Auflösung gebracht werden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 27.03.2001
Erscheinungsjahr:2001
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.23 Lohnform
331.116 Arbeitsvertrag
347.439 Vertragsauflösung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Garagenplatzbenützung ist als Teil des Entgelts für die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft des Arbeitnehmers anzusehen und kann nicht durch Teilkündigung zur Auflösung gebracht werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog