§ 159 StGB - Die grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen
Die Neufassung soll sicherstellen, dass nur mehr ein grob unwirtschaftliches und leichtfertiges Handeln zur Kridastrafbarkeit führen kann.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Ecolex (12 (2001) Nr.3)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.03.2001 |
Erscheinungsjahr: | 2001 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.53 Wirtschaftsstrafrecht
347.736 Insolvenz 34.04 Rechtsreform |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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