"Nicht für einsame Männer" : Au-Pair / Eine Verordnung erleichtert ab 1.April den Einsatz von Au-Pair-Kräften aus Nicht-EU-Ländern

"Um Missbrauch auszuschliessen, darf eine Au-Pair-Kraft maximal ein Jahr angestellt werden".

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 27.03.2001
Erscheinungsjahr:2001
Sprache:Deutsch
Klassifikation:647.25 Hausangestellte
378.18 Studentin
331.142 Nebenerwerb
331.62 Arbeitnehmer, ausländische
331.94 Arbeitnehmerschutz 331.881 ÖGB: Gewerkschaft Hotel, Gastgewerbe, Persönlicher Dienst
331.214 Ausbeutung: Arbeitnehmer
372 Kindererziehung
331.021F Hausarbeit
Region:Österreich
International
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Beschreibung
Zusammenfassung:"Um Missbrauch auszuschliessen, darf eine Au-Pair-Kraft maximal ein Jahr angestellt werden".
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog