Die Abfertigung : Experte / Arbeiterkammer
Kündigt der AN selbst, erhält er keine Abfertigung, Ausnahme: Pension, Karenzurlaub.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Kurier |
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 24.03.2001 |
Erscheinungsjahr: | 2001 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
331.13 Kündigung: Arbeit 331.13 Entlassung: Arbeit 331.94 Arbeitnehmerschutz |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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