Dienstzettel und Überstundenverpflichtung : EuGH C-350/99 v.8.02.2001
Der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin ist nach Art.2 Abs.1 der RL 91/533/EWG verpflichtet, den Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin über alle wesentlichen Punkte des Arbeitsvertrags oder des Arbeitsverhältnisses, etwa eine Verpflichtung zur Leistung von Überstunden, in Kenntnis zu setzen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | European Law Reporter ((2001) Nr.2 S.47-48)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Schweiz, 01.02.2001 |
Erscheinungsjahr: | 2001 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.123 Arbeitspapiere
331.814 Überstunde 65.012.45 Unternehmensinformation 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EU
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin ist nach Art.2 Abs.1 der RL 91/533/EWG verpflichtet, den Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin über alle wesentlichen Punkte des Arbeitsvertrags oder des Arbeitsverhältnisses, etwa eine Verpflichtung zur Leistung von Überstunden, in Kenntnis zu setzen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |