Dienstzettel und Überstundenverpflichtung : EuGH C-350/99 v.8.02.2001

Der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin ist nach Art.2 Abs.1 der RL 91/533/EWG verpflichtet, den Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin über alle wesentlichen Punkte des Arbeitsvertrags oder des Arbeitsverhältnisses, etwa eine Verpflichtung zur Leistung von Überstunden, in Kenntnis zu setzen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:European Law Reporter ((2001) Nr.2 S.47-48)
VerfasserIn: Mayr, Klaus
Ort / Verlag / Datum:Schweiz, 01.02.2001
Erscheinungsjahr:2001
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.123 Arbeitspapiere
331.814 Überstunde
65.012.45 Unternehmensinformation
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin ist nach Art.2 Abs.1 der RL 91/533/EWG verpflichtet, den Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin über alle wesentlichen Punkte des Arbeitsvertrags oder des Arbeitsverhältnisses, etwa eine Verpflichtung zur Leistung von Überstunden, in Kenntnis zu setzen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog