Wer Link setzt, haftet für fremde Internetseite : OGH 4 Ob 274/00y
"Wer seine Seite mit einer fremden Seite im Internet durch einen Link verknüpft, macht sich das Angebot der fremden Seite zu eigen und hat dafür wettbewerbsrechtlich einzustehen".
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse |
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 05.03.2001 |
Erscheinungsjahr: | 2001 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 007.5 Informationstechnik
347.51 Haftpflicht 384 Telekommunikation 001.9 Information 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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