Wer Link setzt, haftet für fremde Internetseite : OGH 4 Ob 274/00y

"Wer seine Seite mit einer fremden Seite im Internet durch einen Link verknüpft, macht sich das Angebot der fremden Seite zu eigen und hat dafür wettbewerbsrechtlich einzustehen".

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse
VerfasserIn: Kind, Martin
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.03.2001
Erscheinungsjahr:2001
Sprache:Deutsch
Klassifikation:007.5 Informationstechnik
347.51 Haftpflicht
384 Telekommunikation
001.9 Information
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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