Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und Kündigung in Kleinbetrieben

Durch das Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2000 - ARÄG 2000 wurde mit Art 10 Z 2 eine Änderung des § 15 AVRAG derart vorgenommen, dass gem Abs 3 leg cit nun auch in nicht betriebsratspflichtigen Betrieben (unter fünf Arbeitnehmern) eine Kündigungsanfechtung wegen Sozialwidrigkeit zulässig ist / Diese M...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Recht der Wirtschaft (19 (2001) Nr.1 S.26-28)
VerfasserIn: Mayr, Klaus
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.01.2001
Erscheinungsjahr:2001
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
65.017 Kleinbetrieb
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Durch das Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2000 - ARÄG 2000 wurde mit Art 10 Z 2 eine Änderung des § 15 AVRAG derart vorgenommen, dass gem Abs 3 leg cit nun auch in nicht betriebsratspflichtigen Betrieben (unter fünf Arbeitnehmern) eine Kündigungsanfechtung wegen Sozialwidrigkeit zulässig ist / Diese Möglichkeit steht jedoch nur männlichen Arbeitnehmern der Geburtsjahrgänge 1935 bis 1942 und weiblichen Arbeitnehmern der Geburtsjahrgänge 1940 bis 1947 zu / Im Folgenden wird daher untersucht, ob eine derartige geschlechtsspezifische Differenzierung gemeinschaftsrechtlich zulässig ist oder nicht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog