Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und Kündigung in Kleinbetrieben
Durch das Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2000 - ARÄG 2000 wurde mit Art 10 Z 2 eine Änderung des § 15 AVRAG derart vorgenommen, dass gem Abs 3 leg cit nun auch in nicht betriebsratspflichtigen Betrieben (unter fünf Arbeitnehmern) eine Kündigungsanfechtung wegen Sozialwidrigkeit zulässig ist / Diese M...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Recht der Wirtschaft (19 (2001) Nr.1 S.26-28)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.01.2001 |
Erscheinungsjahr: | 2001 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.135 Kündigungsschutz
65.017 Kleinbetrieb 331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Durch das Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2000 - ARÄG 2000 wurde mit Art 10 Z 2 eine Änderung des § 15 AVRAG derart vorgenommen, dass gem Abs 3 leg cit nun auch in nicht betriebsratspflichtigen Betrieben (unter fünf Arbeitnehmern) eine Kündigungsanfechtung wegen Sozialwidrigkeit zulässig ist / Diese Möglichkeit steht jedoch nur männlichen Arbeitnehmern der Geburtsjahrgänge 1935 bis 1942 und weiblichen Arbeitnehmern der Geburtsjahrgänge 1940 bis 1947 zu / Im Folgenden wird daher untersucht, ob eine derartige geschlechtsspezifische Differenzierung gemeinschaftsrechtlich zulässig ist oder nicht. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |