Zwangsarbeit im Dritten Reich, Verantwortung und Entschädigung

Juden, bis dahin in Ghettos zusammengepfercht oder in KZ-ähnlichen Zwangsarbeiterlagern interniert, wurden ab 1941 in die eigens errichteten vernichtungslager transportiert, die sich mit Ausnahme von Auschwitz auf dem Boden des Generalgouvernements befanden. Wer nach Chelmno, Lublin-Majdanek, Sobibo...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Geschichte in Wissenschaft und Unterricht (51 (2000) Nr.9 S.508-527)
VerfasserIn: Spoerer, Mark
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.09.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.57 Zwangsarbeit
335.76 Nationalsozialismus
931 Geschichte: 2.Weltkrieg
323.12 Antisemitismus
326 Sklaverei
331.214 Ausbeutung: Arbeitnehmer
343.611 Mord
65.011.1 Unternehmenspolitik
341.384 Reparation
347.513 Schadenersatz
Region:Deutschland
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Beschreibung
Zusammenfassung:Juden, bis dahin in Ghettos zusammengepfercht oder in KZ-ähnlichen Zwangsarbeiterlagern interniert, wurden ab 1941 in die eigens errichteten vernichtungslager transportiert, die sich mit Ausnahme von Auschwitz auf dem Boden des Generalgouvernements befanden. Wer nach Chelmno, Lublin-Majdanek, Sobibor oder Treblinka kam wurde in der Regel sofort ermordet. Auschwitz nahm eine Sonderstellung im deutschen KZ-System ein. Während die anderen genannten Lager reine Vernichtungslager für die umliegende, meist jüdische Bevölkerung waren, kamen nach Auschwitz Juden aus ganz Europa. Dort fanden die berüchtigten Selektionen statt. Wer den Deutschen als nicht arbeitsfähig erschien, kam in die Gaskammer. Die anderen wurden entweder über eines der Aussenkommandos des KZ Auschwitz an Einsatzträger in Oberschlesien bzw. Mähren verliehen oder noch weiter ins Recht geschickt, einen der dortigen KZ unterstellt und von dort verliehen.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog