Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten bei der Entlohnung : Österreichischer Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft öffentlicher Dienst / EuGH C-195-98 v.30.11.2000
Die in Art:39 EG (früher Art.48 EGV) festgelegte Freizügigkeit der Arbeitnehmer steht einer gesetzlichen Bestimmung entgegen, wonach für die Entlohnung relevante Beschäftigungszeiten bei vergleichbaren Einrichtungen des öffentlichen Dienstes nicht automatisch wie vergleichbare inländische Zeiten ang...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | European Law Reporter ((2000) Nr.12 S.449-452)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 01.12.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.124 Arbeitnehmer: Einstufung
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit 331.11F Wanderarbeitnehmer |
Region: | EU
Österreich |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die in Art:39 EG (früher Art.48 EGV) festgelegte Freizügigkeit der Arbeitnehmer steht einer gesetzlichen Bestimmung entgegen, wonach für die Entlohnung relevante Beschäftigungszeiten bei vergleichbaren Einrichtungen des öffentlichen Dienstes nicht automatisch wie vergleichbare inländische Zeiten angerechnet werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |