Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten bei der Entlohnung : Österreichischer Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft öffentlicher Dienst / EuGH C-195-98 v.30.11.2000

Die in Art:39 EG (früher Art.48 EGV) festgelegte Freizügigkeit der Arbeitnehmer steht einer gesetzlichen Bestimmung entgegen, wonach für die Entlohnung relevante Beschäftigungszeiten bei vergleichbaren Einrichtungen des öffentlichen Dienstes nicht automatisch wie vergleichbare inländische Zeiten ang...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:European Law Reporter ((2000) Nr.12 S.449-452)
VerfasserIn: Mayr, Klaus
Ort / Verlag / Datum:01.12.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.124 Arbeitnehmer: Einstufung
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
331.11F Wanderarbeitnehmer
Region:EU
Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die in Art:39 EG (früher Art.48 EGV) festgelegte Freizügigkeit der Arbeitnehmer steht einer gesetzlichen Bestimmung entgegen, wonach für die Entlohnung relevante Beschäftigungszeiten bei vergleichbaren Einrichtungen des öffentlichen Dienstes nicht automatisch wie vergleichbare inländische Zeiten angerechnet werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog