Wiederaufleben eingestellter Betriebspensionszahlungen : OGH 8 ObA 17/99d v.7.9.2000
Der Widerruf einer Betriebspensionszusage auch bei gewaltigen wirtschaftlichen Schwierigkeiten rechtfertigt nicht die Einstellung der Pensionsleistungen für alle Zukunft, sondern nur bis zu einer nachhaltigen Besserung der Ertragslage.
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Veröffentlicht in: | Ecolex (11 (2000) Nr.12)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.12.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
65.012 Wirtschaftslage, betriebliche 336.72 Sparen |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Widerruf einer Betriebspensionszusage auch bei gewaltigen wirtschaftlichen Schwierigkeiten rechtfertigt nicht die Einstellung der Pensionsleistungen für alle Zukunft, sondern nur bis zu einer nachhaltigen Besserung der Ertragslage. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |