Werbungskosten eines Betriebsrats : LSt-Protokoll 2000, 07 0101/21-IV/7/00, BMF 31.10.2000
Die mit der Tätigkeit als Betriebsrat verbundenen Aufwendungen (Reparaturkosten) dienen nicht der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen aus dem Dienstverhältnis und führen somit nicht zu Werbungskosten.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (54 (2000) Nr.5175)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 12.12.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.152 Betriebsrat
336.2 Einkommensteuer 336.2.026 Steuerbegünstigung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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