Rechtsfolgen einer nichtigen Betriebsratswahl : OGH 9 Ob A 206/00k vom 4.10.2000 in Bestätigung von OLG Wien, 10 Ra 43/00t vom 13.4.2000
Da die Tätigkeitsdauer des "neuen" Betriebsrates nie begonnen hat, besteht der "alte" Betriebsrat, dessen Funktionsdauer noch offen ist, mit voller Rechtsstellung, also kündigungs- und entlassungsgeschützt, weiter.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (54 (2000) Nr.5173)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.12.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.152 Betriebsratswahl
331.152 Betriebsrat 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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