Software - ein Produkt?
Der BGH hat zu Recht eine Ähnlichkeit der Software mit einem Druckerzeugnis festgestellt / Der OGH liess in seiner "Software-Entscheidung" die Einordnung von Software offen / Kauf von Standardsoftware sei "Kauf einer körperlichen Sache", doch bindet er die Körperlichkeit der Soft...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Ecolex (11 (2000) Nr.11)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.11.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.51 Produkthaftpflicht
007.5 EDV 347.451 Kaufvertrag 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der BGH hat zu Recht eine Ähnlichkeit der Software mit einem Druckerzeugnis festgestellt / Der OGH liess in seiner "Software-Entscheidung" die Einordnung von Software offen / Kauf von Standardsoftware sei "Kauf einer körperlichen Sache", doch bindet er die Körperlichkeit der Software an die des Datenträgers. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |