Software - ein Produkt?

Der BGH hat zu Recht eine Ähnlichkeit der Software mit einem Druckerzeugnis festgestellt / Der OGH liess in seiner "Software-Entscheidung" die Einordnung von Software offen / Kauf von Standardsoftware sei "Kauf einer körperlichen Sache", doch bindet er die Körperlichkeit der Soft...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (11 (2000) Nr.11)
VerfasserIn: Horwath, Christian
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.11.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.51 Produkthaftpflicht
007.5 EDV
347.451 Kaufvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der BGH hat zu Recht eine Ähnlichkeit der Software mit einem Druckerzeugnis festgestellt / Der OGH liess in seiner "Software-Entscheidung" die Einordnung von Software offen / Kauf von Standardsoftware sei "Kauf einer körperlichen Sache", doch bindet er die Körperlichkeit der Software an die des Datenträgers.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog