Unternehmensübernahme iSd § 1409 ABGB : OGH 6 Ob 34/00v. v.13.4.2000

Übernimmt der Erwerber das für ein Bauunternehmen notwendige Sachsubstrat (Liegenschaft, Maschinen) und die erforderlichen Arbeitskräfte und führt er darüber hinaus das Unternehmen am selben Standort weiter, so haftet er den Gläubigern des Veräusserers nach Massgabe des § 1409 ABGB.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr. Recht der Wirtschaft (18 (2000) Nr.10 S.601-602)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.10.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.016 Unternehmerwechsel
658.2 Betriebsanlage
331.116 Betrieb: Arbeitsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Übernimmt der Erwerber das für ein Bauunternehmen notwendige Sachsubstrat (Liegenschaft, Maschinen) und die erforderlichen Arbeitskräfte und führt er darüber hinaus das Unternehmen am selben Standort weiter, so haftet er den Gläubigern des Veräusserers nach Massgabe des § 1409 ABGB.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog