Unternehmensübernahme iSd § 1409 ABGB : OGH 6 Ob 34/00v. v.13.4.2000
Übernimmt der Erwerber das für ein Bauunternehmen notwendige Sachsubstrat (Liegenschaft, Maschinen) und die erforderlichen Arbeitskräfte und führt er darüber hinaus das Unternehmen am selben Standort weiter, so haftet er den Gläubigern des Veräusserers nach Massgabe des § 1409 ABGB.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr. Recht der Wirtschaft (18 (2000) Nr.10 S.601-602)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.10.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 65.016 Unternehmerwechsel
658.2 Betriebsanlage 331.116 Betrieb: Arbeitsrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Übernimmt der Erwerber das für ein Bauunternehmen notwendige Sachsubstrat (Liegenschaft, Maschinen) und die erforderlichen Arbeitskräfte und führt er darüber hinaus das Unternehmen am selben Standort weiter, so haftet er den Gläubigern des Veräusserers nach Massgabe des § 1409 ABGB. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |