§ 45 Abs 2 Z 2 Wr.VBO : ASG Wien 29 Cga 153/99b v.3.2.2000 - 7.6.2000, 8 Ra 149/00s
In der Entnahme eines einzelnen Speisetellers, um ein dringendes Hungerbedürfnis zu stillen, ist ein übergrosser Unrechtsgehalt dieser Tat nicht zu sehen, auch wenn die Küchenhilfe, nachdem sie dabei betreten wurde, die (bereits angegessene) Essensportion nicht wieder zurückstellt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (54 (2000) Nr.5157)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 29.09.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
343.711 Diebstahl 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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