§ 45 Abs 2 Z 2 Wr.VBO : ASG Wien 29 Cga 153/99b v.3.2.2000 - 7.6.2000, 8 Ra 149/00s

In der Entnahme eines einzelnen Speisetellers, um ein dringendes Hungerbedürfnis zu stillen, ist ein übergrosser Unrechtsgehalt dieser Tat nicht zu sehen, auch wenn die Küchenhilfe, nachdem sie dabei betreten wurde, die (bereits angegessene) Essensportion nicht wieder zurückstellt.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (54 (2000) Nr.5157)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 29.09.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
343.711 Diebstahl
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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