Gleichbehandlung bei der Begründung des Dienstverhältnisses : Zur E 9 Ob A 318/99a des OGH
Der Oberste Gerichtshof erachtet es nicht als diskriminierend, wenn ein Herrenmodeverkäufer nur männliche Aussendienstmitarbeiter anstellen will, da diese die Ware auch selbst tragen sollen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Recht der Wirtschaft ((2000) Nr.10 S.610-614)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.10.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.11 Arbeitnehmer: Anstellung
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit 396.1 Frau: Gleichberechtigung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zusammenfassung: | Der Oberste Gerichtshof erachtet es nicht als diskriminierend, wenn ein Herrenmodeverkäufer nur männliche Aussendienstmitarbeiter anstellen will, da diese die Ware auch selbst tragen sollen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |