Gleichbehandlung bei der Begründung des Dienstverhältnisses : Zur E 9 Ob A 318/99a des OGH

Der Oberste Gerichtshof erachtet es nicht als diskriminierend, wenn ein Herrenmodeverkäufer nur männliche Aussendienstmitarbeiter anstellen will, da diese die Ware auch selbst tragen sollen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Recht der Wirtschaft ((2000) Nr.10 S.610-614)
VerfasserIn: Gerlach, Roland
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.10.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.11 Arbeitnehmer: Anstellung
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
396.1 Frau: Gleichberechtigung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Oberste Gerichtshof erachtet es nicht als diskriminierend, wenn ein Herrenmodeverkäufer nur männliche Aussendienstmitarbeiter anstellen will, da diese die Ware auch selbst tragen sollen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog