Betriebsübergang und Umwandlung : BAG 8 AZR 416/99 vom 25.5.2000

Widerspricht ein Mitglied der Personalvertretung des übergehenden Betriebes dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses, so scheidet es mit dem Betriebsübergang aus der Personalvertretung aus. Diese ist bei einer Kündigung des betreffenden Arbeitsverhältnisses nicht mehr zu beteiligen, auch wenn der Ar...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (55 (2000) Nr.42 S.2156-2158)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 19.10.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.016 Unternehmerwechsel
331.13 Kündigung: Arbeit
35.081.74 Personalvertretung
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Beschreibung
Zusammenfassung:Widerspricht ein Mitglied der Personalvertretung des übergehenden Betriebes dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses, so scheidet es mit dem Betriebsübergang aus der Personalvertretung aus. Diese ist bei einer Kündigung des betreffenden Arbeitsverhältnisses nicht mehr zu beteiligen, auch wenn der Arbeitnehmer in dem übergegangenen Betrieb auf Grund einer Arbeitnehmerüberlassung weiterbeschäftigt wird.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog